Häufig gestellte Fragen & Honorar

Honorar

Psychotherapeutische Sitzungen

Es handelt sich ausschließlich um eine Privatpraxis, welche sich an Selbstzahler und Privatpatienten richtet. Nach unserem Termin haben Sie die Möglichkeit, direkt mit Karte bei mir zu bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie dann auf elektronischem Weg Ihre Rechnung.

Wie die meisten Leistungen innerhalb des therapeutischen, psychotherapeutischen, ärztlichen und medizinischen Sektors, die Sie als Privatpatient in Anspruch nehmen, stelle ich Ihnen die von mir erbrachten Leistungen orientierend angelehnt an die üblichen Verordnungen in Rechnung.

Für Sitzungen in der systemischen Beratung und Therapie, hypnosystemischen Therapie, Hypnotherapie und Gesprächstherapie fallen somit Kosten pro Sitzung (45 Minuten) in Höhe von 140,00 € an.

Die Sitzungslänge beträgt in der Regel zwischen 45 und 90 Minuten - je nach Ihren individuellen Bedürfnissen wird das mit Ihnen gemeinsam abgesprochen.

Die Anzahl und zeitliche Dichte der Termine orientiert sich ganz an Ihren Themen und kann sehr unterschiedlich ausfallen. Bewährt haben sich Sitzungen im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Abstand. Die Behandlungsdauer wird gemeinsam mit dem Klienten festgelegt und ist von der Symptomatik und weiteren Faktoren abhängig.

Heilbehandlungen sind von der Umsatzsteuer befreit.

Es handelt sich um Leistungen in einer Privatpraxis, diese werden von der GKV nicht übernommen. PKV und Beihilfe sind möglich. Jedoch müssen Sie diesen Prozess selbst anstoßen und durchführen. Ggf. übernimmt Ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. In der Regel werden mindestens Kosten von 100,55 Euro (2,3-facher Satz) übernommen.

Wenn Sie den Betrag vollständig als Selbstzahler übernehmen und die Rechnung bei keiner Leistungsstelle (GKV, PKV, Beihilfe) einreichen, wird Ihr Anliegen nicht in deren Akten vermerkt. Dies könnte sich positiv auswirken, bei Antragstellung zum Wechsel in die PKV, Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Eintritt in den Beamtenstatus und anderen Vorhaben. Somit wird Ihnen und Ihrem Thema vollumfängliche Anonymität eingeräumt.


Paar- und Familientherapie

Paar- und Familientherapie wird mit einem Sitzungssatz von 155,00 € (für 45 Minuten) abgerechnet. Paar- und Familientherapien gelten im Sinne des Steuerrechtes nicht als Heilbehandlungen, wie die Psychotherapie. Sie sind somit umsatzsteuerpflichtig, d. h. zusätzlich zum o. g. Honorar ist die aktuell gültige MwSt. in Höhe von 19 % aufzuschlagen.

Sitzungen im Kontext der Paar- und Familientherapie werden nach Absprache terminiert. Aus der Erfahrung heraus hat sich gezeigt, dass Sitzungen von 90 Minuten am effektivsten sind.

Familientherapeutische und Paarsitzungen finden in der Regel in 2- bis 4-wöchigem Abstand statt. Die Behandlungsdauer beträgt meist 8–12 Sitzungen. In vereinzelten Fällen kann auch eine längere Begleitung mit anderen Abständen notwendig sein. Dies richtet sich immer nach dem Kontext und wird gesondert besprochen.

Mit der anmeldenden Person wird zu Beginn besprochen, wer an den Gesprächen teilnehmen soll. Dabei können auch Personen aus dem außerfamiliären Umfeld einbezogen werden. Eine Kombination von Familiengesprächen mit Einzel- oder Paargesprächen ist oft zweckmäßig.


Beratung und Coaching

Auch Beratungen, welche nicht mit einer Diagnose und/oder einer medizinischen Relevanz einhergehen (wie z. B. Lebensberatung, Berufsfindung, Kommunikationstraining, wirksame Strategien für Konfliktmanagement, Entwicklung und Klärung von Zielen o. Ä.), sind laut dem geltenden Steuerrecht umsatzsteuerpflichtig, d. h. zusätzlich zum Honorar 140 € (für 45 Minuten) ist die aktuell gültige MwSt. in Höhe von 19 % aufzuschlagen.

Coaching-Sitzungen sind von der Dauer und dem Intervall immer kontextabhängig.

Es wird nach Bedarf einzeln und gesondert abgestimmt.

Beratung und Coaching können ggf. am Jahresende bei der Einkommensteuer angesetzt werden.


Außergewöhnlicher Aufwand

  • Außerhalb der Praxiszeiten unter der Woche 25%

  • Außer Haus 25% Aufschlag auf das Honorar, plus Fahrtzeit (wird mit 50% des Zeithonorar auf die Fahrtzeit berechnet und 0,50€ je KM) im Einzelfall kann auch eine Pauschale festgelegt werden

  • Feiertag und Wochenende 50%

  • Aufwändige Vor- und Nachbereitung, wird gesondert besprochen

  • Beratungen am Telefon erfolgen in einer Abrechnung von 15 Minuten, Aufschläge für Feiertag und Wochenende sowie außerhalb der Praxiszeiten kommen hinzu.

FAQ